Rechtsanwalt Wolfgang Riedel
Fachanwalt für Medizinrecht
Am Mühleich 8
82319 Starnberg
Telefon +49 8151 5508962
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Der Gesetzgeber hat mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen rechtlichen Rahmen für die Anwaltsgebühren getroffen. Danach fallen für die einzelnen anwaltlichen Tätigkeiten verschiedene Gebühren an, deren Höhe sich am Streitwert orientiert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Gebührentabelle.
Daneben kann jeder Rechtsanwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung, etwa über ein Stundenhonorar, schließen. Grundsätzlich rechne ich nur nach den gesetzlichen Gebühren ab. Ich halte diese für ausreichend und angemessen, um den für eine kompetente anwaltliche Vertretung entstehenden Zeitaufwand abzugelten.
Im Übrigen tragen die gesetzlichen Gebühren zur Transparenz und Berechenbarkeit der auf Sie zukommenden Gebühren bei. In jedem einzelnen Fall teile ich Ihnen vor Übernahme eines Mandats mit, welche Kosten in welcher Höhe entstehen werden. Nur so können Sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie angesichts der zu erwartenden Kosten einen Rechtsstreit eingehen möchten.
Sind Sie sich noch nicht sicher, ob eine Verfolgung Ihres rechtlichen Anspruchs überhaupt lohnt bzw. welche reelen Chancen Sie haben, können Sie gerne das Dienstleistungsangebot der Erstberatung wahrnehmen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, rechne ich mit dieser direkt ab. Eine Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich die eigenen Anwaltskosten und die entstehenden Gerichtskosten, wozu auch Kosten für ein gerichtliches Gutachten gehören, ab. Sollte ein Gerichtsverfahren verloren gehen, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des Gegners.
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