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Rechtsanwalt Wolfgang Riedel

Fachanwalt für Medizinrecht

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82319 Starnberg

 

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Wie es meinem beruflichen Werdegang entspricht, bearbeite ich im Rahmen der Schwerpunktthemen der Kanzlei vorwiegend Mandate aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts wegen ärztlicher Kunstfehler, des Medizinrechts und des allgemeinen Schadensersatzrechts mit Personenschäden.

 

Es entspricht meiner Überzeugung, dass es den gewandelten Erfordernissen des Rechtsberatungsmarktes durch Spezialisierung gerecht zu werden gilt. Ein Anwalt wird Ihren Bedürfnissen nach kompetenter Vertretung nur dann gerecht werden können, wenn er die fachgebietsspezifisch auftretenden Rechtsprobleme aus seiner ständigen Berufspraxis kennt.

 

Im Gegensatz hierzu gibt es Kollegen, die sich als Generalisten sehen und viele unterschiedliche Rechtsgebiete bearbeiten. Dies mag im Einzelfall und je nach Rechtsgebiet ein gangbarer Weg sein.

 

Im Arzthaftungsrecht jedoch gelten einige Besonderheiten, die eine Spezialisierung mittels Fachanwaltstitels meines Erachtens unabdingbar machen.

 

Es geht hierbei nicht nur um eine hochsensible Materie, die den Mandanten oft genug auch psychisch schwer mitnimmt, sondern auch um ein Rechtsgebiet, das wie kaum ein anderes Verständnis für ein völlig fachfremdes Gebiet, nämlich das der Medizin, erfordert.  

 

Als an der Gesundheit geschädigter Patient müssen Sie mehr als in anderen Rechtsgebieten darauf vertrauen können, dass Ihr Anwalt weiss wovon er spricht.

 

Schon das Bewerten von ärztlichen Behandlungsunterlagen ist nur dann effektiv und zielgerichtet möglich, wenn nicht jeder medizinische Fachbegriff nachgeschlagen werden muss.

Auch im Rahmen etwa einer Gerichtsverhandlung, in welcher regelmäßig der vom Gericht beauftragte medizinische Sachverständige angehört wird, muss ein Anwalt in der Lage sein dem medizinischen Vortrag zu folgen um gegebenenfalls die richtigen Fragen stellen zu können.

 

Eine Spezialisierung als Fachanwalt für Medizinrecht ersetzt natürlich kein Medizinstudium. Aber insbesondere beim Verständnis medizinischer Zusammenhänge und Begrifflichkeiten hilft mir meine mehr als 12-jährige Erfahrung in der Bearbeitung arzthaftungsrechtlicher Mandate weiter, in welcher ich unzählige medizinische Gutachten durcharbeiten und rechtlich bewerten musste.

 

Gemäß der Ausrichtung der Kanzlei übernehme ich daher keine Mandate aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts.

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