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Rechtsanwalt Wolfgang Riedel

Fachanwalt für Medizinrecht

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Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechts. Darüber hinaus gehören zum Medizinrecht das Vergütungsrecht der Heilberufe,  Vertragsarztrecht bzw. Kassenarztrecht, das Recht der Pflegeheime und das Zulassungsrecht der Ärzte.

 

In meiner beruflichen Praxis, in welcher ich ausschließlich Patienten vertrete, spielt von obigen Gebieten, die Gegenstand meiner Fachanwaltsausbildung zum Medizinrechtler waren, neben dem Haftungsrecht das Vergütungsrecht der Heilberufe eine Rolle. 

Dies insbesondere deshalb, weil der ärztliche Honoraranspruch unter bestimmten Umständen bei Behandlungsfehlern entfällt.

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