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Rechtsanwalt Wolfgang Riedel

Fachanwalt für Medizinrecht

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Die Kanzlei übernimmt auch bei Schadensfällen ohne Arzthaftungsbezug im Falle von Personenschäden Ihr Mandat.

 

Treten bei einem Schadensereignis (z.B. Verkehrsunfall) neben einem materiellen Schaden (z.B. Schaden am KFZ) auch gesundheitliche Schäden auf, so ist der Anspruchsumfang des geschädigten Unfallopfers bzw. Mandanten vergleichbar zu demjenigen des geschädigten Patienten. Auch hier kommt es zunächst darauf an, die konkrete Verletzung richtig einzuordnen und den Schmerzensgeldanspruch anhand der medizinischen Besonderheiten richtig zu bestimmen.

Ebenfalls  ist im Rahmen der anwaltlichen Vertretung besondere Sorge darauf zu verwenden, dass neben dem klassischen Schmerzensgeld auch ein Ausgleich für alle weiteren Schadenspositionen geschaffen wird, die mit dem Schadensfall zusammenhängen.

 

Hierzu zählen der Haushaltsführungsschaden, der Verdienstausfall, Nachteile bei der späteren Rente und ein erhöhter Pflegeaufwand.

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