Rechtsanwalt Wolfgang Riedel
Fachanwalt für Medizinrecht
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82319 Starnberg
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Selbstverständlich übernehme ich für Sie im Rahmen des Mandates auch die Kommunikation mit einer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Hierzu gehört bereits die erste Deckungsanfrage. Bei der Schilderung des Sachverhalts sind die für die Deckungszusage juristisch relevanten Informationen vorzutragen. Sodann ist der Anspruchsumfang, insbesondere die Höhe des Schmerzensgeldes, zu kommunizieren.
Sollten die außergerichtlichen Verhandlungen zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, stelle ich Deckungsanfrage für die Klage. Hierbei ist es zur Vermeidung von Nachfragen hilfreich sogleich die juristische Argumentationslinie für die Klage verständlich aufzuzeigen.
Sollte die Klage abgewiesen werden und beruht das Urteil auf Rechtsfehlern oder fehlerhaften Tatsachenfeststellungen kann Berufung eingelegt werden. Eine entsprechende Anfrage für die Berufung muss hinreichende Erfolgsaussichten unter Nachweis der Berufungsgründe aufzeigen.
Gesonderte Kosten fallen für obige Tätigkeiten gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht an. Dies sollte an sich selbstverständlich sein. Ich erfahre allerdings von immer mehr Mandanten, dass dies nicht überall so gehandhabt wird.
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