Rechtsanwalt Wolfgang Riedel
Fachanwalt für Medizinrecht
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Vertrete ich Sie in einem Arzthaftungsfall, in welchem medizinische Sachverhalte abgeklärt werden müssen, so initiiere ich nach Bedarf eine medizinische Beurteilung durch Dritte.
Hierzu steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte kann bei der Krankenkassebzw. bei dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine kostenfreie Begutachtung medizinischer Fragestellungen zu einem etwaigen Behandlungsfehler beantragt werden.
Bereits im Rahmen der Formulierung der klärungsbedürftigen Fragen an den Sachverständigen ist allerdings dafür Sorge zu tragen, dass diese auch den Besonderheiten des Arzthaftungsrechtes entsprechen. So kann mit der richtigen Fragestellung bereits ausgelotet werden, ob möglicherweise Beweislastumkehrungen zu Gunsten des Patienten bestehen.
Von daher ist nur davon abzuraten ohne anwaltliche Begleitung eine medizinische Begutachtung vornehmen zu lassen.
Daneben kann auch eine Begutachtung bei den Schlichtungsstellen der Landesärztekammern erfolgen. Bei diesem Verfahren muss allerdings die Behandlerseite ihr Einverständnis erklären.
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